Geschwisterkindregelung soll verlängert werden

Heute durfte ich zu einer Vielzahl von geplanten Gesetzesänderungen reden.

Folgendes soll ab 2023 in Sachsen-Anhalt nun (weiterhin) Bestand haben:


1. Geschwisterkindregelung im KiFöG.
Weiterhin zahlen Eltern nur für ein Kind, wenn es weitere in Hort/Kindergarten hat.

2. Schuldgeldfreiheit für Erzieher, Kinderpfleger und Sozialassistenten.
Weiterhin zahlen diese Ausbildungsberufe kein Schuldgeld.

3. Zuweisungen für Kinder- und Jugendarbeit deutlich erhöht

4. Einführung Flächenfaktor in der Kinder- und Jugendarbeit.
Ab 2023 findet die Flächengröße der Landkreise Berücksichtigung bei der Zuweisung der Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit. Große Landkreise wie der Landkreis Börde profitieren deutlich und bekommen mehr Zuweisungen.

Besonders für die Änderungen der Punkte 1., 3., und 4. habe ich mich voll engagiert.
Daher freue ich mich sehr über die geplanten Änderungen.
Ein klares Bekenntnis der Landesregierung und der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt für unsere Kinder und Jugendlichen sowie den ländlichen Raum. Nun brauch es eine zügige Beratung im zuständigen Ausschuss.

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